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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

K&K Service Team GmbH
Bäckereistrasse 29
23569 Lübeck

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Kay Kasimir & Roland Kniest

Allgemeines

Reparaturbedingungen

I. Maßgebliche Bedingungen:
Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Rechtsgeschäft mit allen Bestellern, soweit nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde. Die nachstehenden Bedingungen gelten nicht für die Lieferung und Montage neuer oder gebrauchter Öfen, für diese Geschäfte kommen unsere allgemeinen Lieferbedingungen ausschließlich zur Anwendung. Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Bestellers werden nicht Gegenstand von Rechtsgeschäften mit uns, auch dann nicht, wenn etwa in der Annahme der Bestellung oder in der Auftragsbestätigung oder in sonstiger Weise auf eigene Geschäftsbedingungen verwiesen wird, es sei denn, diesen wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

II. Preise:
1. Montagen oder sonstige Arbeiten werden nach Aufwand berechnet. Es gelten unsere jeweils gültigen Preise, die angefordert werden können.
2. Material wird nach Verbrauch berechnet.
3. Die Arbeitszeit wird nach unserem Zeittableau bewertet, ebenso die Zuschläge, die auf Verlangen des Bestellers oder durch die Umstände notwendig werden. Daneben werden Auslösungen und die notwendigen Auslagen (wie z.B. Fahrgeld) berechnet.

III. Zahlungsbedingungen:
1. Bei Lieferung netto Kasse.
2. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und führen nicht zur Stundung der fälligen Forderung. Bei Teilzahlungsverzug wird die Gesamtforderung sofort fällig.
3. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Bestellers besteht nur, wenn die Gegenforderung von uns anerkannt oder wenn sie rechtskräftig festgestellt worden ist. Ist ein Mangel von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden, so kann das Zurückbehaltungsrecht des Bestellers nur an einem angemessenen Teilbetrag ausgeübt werden.
4. Wir sind jederzeit, auch nach Abschluss des Vertrages, berechtigt, zur Sicherung unserer Forderung, auch der noch nicht fälligen, die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen, bis der realisierbare Wert aller Sicherheiten dem Gesamtbetrag aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung entspricht. Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsfreigrenze nicht nur vorübergehend übersteigt, haben wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben, und zwar in Höhe des die Deckungsgrenze übersteigenden Betrages.

IV. Eigentumsvorbehalt:
1. Bis zur restlosen Bezahlung bleiben die von uns gelieferten Gegenstände unser Eigentum. Bei Ver letzung der Pflicht zur pfleglichen Behandlung oder Verletzung sonstiger Sorgfaltspflichten sowie bei Zahlungsverzug von zwei Teilzahlungen ist es uns gestattet, die Lieferung bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderung zurückzuverlangen. Sollten wir das Eigentum durch Verbindung oder Vermischung verlieren, so erhalten wir Miteigentum an der Sache.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Liefergegenstände gegen Schaden und Verlust jeder Art ausreichend zu unseren Gunsten zu versichern.
3. Die Rücknahme der von uns gelieferten Gegenstände auf Grund unseres Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
4. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.

V. Lieferumfang:
1. Geliefert wird der im Vertrag ggf. mit separater Aufstellungsliste enthaltene Umfang.
2. Alle Anschlüsse und sonstige Leistungen wie z.B. Fundament sind vom Besteller auf seine Kosten fachgerecht und entsprechend den von uns angegebenen Werten ausführen zu lassen. Anderenfalls entfällt für uns jegliche Gewährleistung wie z.B. der Dampfanlage. Die vom Besteller zu erbringenden Leistungen sind entsprechend dem Montageplan zu erbringen.
Die Kosten etwaiger Verzögerungen, die nicht in unseren Verantwortungsbereich fallen, sind vom Besteller zu tragen.
3. Während der gesamten Montagezeit sind vom Besteller ein bis zwei tüchtige Helfer zu stellen.
4. Zum Aufladen und Transport des Backofens sind je nach Erfordernis Hilfskräfte und ggf. Hebefahrzeuge vom Besteller zu stellen.
5. Für die zum Backofen um- oder Neubau erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Abnahmen sowie die dazu erforderlichen, von den Behörden vorgeschriebenen Zeichnungen hat der Besteller selbst zu beschaffen und einzureichen bzw. die Genehmigungen zu erwirken, da wir hierfür keine Verpflichtung übernehmen.
6.Alle nachträglich in Abweichung von der Auftragsbestätigung vom Besteller in Auftrag gegebenen Arbeiten (Zusatzarbeiten, Änderungen) sind von diesem zu unseren üblichen Preisen gesondert zu vergüten.

VI. Lieferfristen
In einer Auftragsbestätigung ggf. angegebene Liefertermine gelten lediglich als Angabe des ungefähr vorgesehenen liefertermins, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich ein Fixtermin vereinbart . Wurde der Liefertermin, bei dem es sich nicht um einen Fixtermin handelt, von uns nicht eingehalten, so haften wir nur, wenn die Verzögerung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits beruht.

VII . Versand
1. Erfüllun gsort für unsere Installationsleistung ist der Ort der Aufstellung. Alle übrigen Lieferungen , auch Warensend ungen, erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
2. Der Empfänger trägt auch dann die Gefahr des Versandes, wenn von uns die Versandkosten übernommen werden.

VIII. Annahmeverzug
1. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so wi rd die Ware auf seine Kosten und Gefahr an einem von uns bestimmten Ort eingelagert.
2.Als Lagerkosten in unseren Räumen sind pro Monat 2 o/oo des Rechnungsbetrages seit Annahmeverzug zu zahlen.
3. Nach Ablauf von 3 Monaten und vorheriger schriftlicher Androhung sind wir berechtigt, die Ware öffentlich versteigern zu lassen oder den Verkauf aus freier Hand zu bewirken.

IX. Rücktritt vom Vertrag:
Tritt der Besteller von dem rechtswirksam geschlossenen Vertrag aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, zurück, so sind wir berechtigt, als Schadenersatz pauschal 20 % des vereinbarten Verkaufspreises vom Besteller zu fordern. Uns und dem Besteller bleibt es jedoch unbenommen, einen höheren bzw. niedrigeren tatsächlichen Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

X. Rechte des Bestellers bei Mängeln:
Wir leisten Gewähr für die Fehlerfreiheit der Leistung für die Dauer von 12 Wochen ab dem Datum der Übergabe an den Besteller, wenn anderes nicht schriftlich vereinbart ist. Die Gewährleistungsansprüche sind im Folgenden abschließend geregelt:
a) Der Besteller ist verpflichtet, unsere Leistung bei Übergabe umgehend in allen Funktionen zu prüfen. Der Besteller ist verpflichtet, dabei sich zeigende Mängel innerhalb einer Frist von 8 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung Der Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraus setzungen, insbesondere für den Mangel selbst, die eingehende Prüfung unserer Leistung und die Rechtzeitigkeil der Mängelrüge.
b) Wir haften für Mängel unserer Leistung nur, soweit diese Mängel bei Übergabe vorhanden waren. Der Besteller hat den entsprechenden Nachweis zu führen.
c) Wir leisten für Mängel zunächst Nacherfüllung und zwar nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wobei uns zwei Nachbesserungsversuche zustehen, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller kein Rücktrittsrecht und lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu.

XI . Haftung: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur
- bei Vorsatz ,
- bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers, der Organe oder leitender Angestellter,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
- bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben ,
- bei Mängeln eingebauter Ersatzteile, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird .

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten halten wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, für vernünftigerweise vorhersehbare Schäden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

XII . Verjährung:
Alle Ansprüche des Bestellers, aus welchen Rechtsgründen auch immer, verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen auch nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Vorschriften.

XIII . Gerichtsstand:
Ist der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Lübeck. Dies gilt auch, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach dem Vertragsschluss aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Wir sind jedoch berechtigt, Klagen auch am Geschäftssitz des Bestellers oder vor anderen zuständigen Gerichten zu erheben.

XIV . Gerichtsstand:
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Internet: www.verbraucher-schlichter.de

Für sämtliche Verträge ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

K&K Service Team GmbH